fotophonie 139 - Höchstrichterliche Knipsbildbesprechung

Veröffentlicht am 4. März 2019

Rechtsanwalt Lars Rieck spricht mit uns über das "100 EUR Schnappschußurteil" des BGH und klärt auf zu juristischen Auswirkungen des Brexit, wie wir die im Zuge von Artikel 13 zu erwartenden Uploadfilter noch verhindern können und zur Handhabung bei Versammlung größerer Gruppen im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel bei Fotowalks oder größeren Workshops im Freien.

Shownotes (Links, Bilder und Anmerkungen) zu „Höchstrichterliche Knipsbildbesprechung“

Unser heutiger Gast: Rechtsanwalt Lars Rieck von der Kanzlei IPCL Rieck & Partner in Hamburg

BGH-Urteil zum Schadenersatz für geklaute Knipsbilder

  1. Fall:
    • Hobbyfotograf „K“ nimmt am 3. Oktober 2014 bei einer Tuning-Veranstaltung in Chemnitz folgendes Foto auf und veröffentlicht es in seinem Facebook-Profil.
Originalfoto des Klägers „K“ , Hobby-Fotograf

Danach erfolgt eine Veröffentlichung des abgewandelten Fotos zur Bewerbung einer anderen Tuning-Veranstaltung am 8. August 2015, u.a. auf der Webseite der beworbenen Veranstaltung.

Bearbeitete Version des Fotos von „K“ , durch Veranstalter veröffentlicht als Werbung
  • Werbung auf Website für Tuning-Veranstaltung 8. August 2015
    1. Vervielfältigung, § 16 UrhG
    2. Bearbeitung, § 23 UrhG
    3. Öffentliche Zugänglichmachung § 19a UrhG
    4. Keine Urhebernennung, § 13 UrhG
  • Abmahnung, 12. Juni 2015 Abgabe Unterlassungserklärung
  • 30. Juni 2015 Bild auf anderer Website abrufbar
  • Forderung:
  1. Fiktive Lizenzkosten 450 € (MFM)
  2. Verletzerzuschlag 100 % = 450 €
  3. Abmahnkosten aus 10.000 € = 887,03 €
  4. Vertragsstrafe 2.500,- €
  5. Abmahnkosten dafür 571,44 €
  6. = insgesamt 4.858,47 €
  7. Keine Zahlung, Klage s.o. + weitere Anwaltskosten für Zahlungsaufforderung = 258,17 €

Fazit

  1. Auch Hobby-Fotografen können fiktive Lizenzkosten fordern
    1. Jedenfalls bei gewerblicher Nutzung
    2. Stets Vorrang eigener Vertragspraxis! Anwendung der MFM-Liste eher unwahrscheinlich bei Hobby-Fotografen
    3. Höhe von Qualität Bild & Verletzung abhängig
    4. 100 € kann reichen (kann aber auch weniger oder mehr in anderem Fall)
  2. Auch Hobby-Fotografen erhalten 100 % Aufschlag bei Nichtnennung!
  3. Auch bei Fotos eines Hobbyisten (bei Schnappschüssen) können 6.000 € als Unterlassungs-Gegenstandswert angesetzt werden! (Anwalt freut sich!)
  4. Bei Forderung einer Vertragsstrafe muss Verantwortlichkeit des Beklagten nachgewiesen werden!

Brexit und seine Folgen für Rechteinhaber

weiterführende Links:

Uploadfilter (= drohende Internetzensur) durch Artikel 13 verhindern

Ruf Deinen Abgeordneten an und sprich höflich mit ihm über das Problem der Internetzensur durch automatische Uploadfilter, die in Folge der möglichen Verabschiedung von Artikel 13 im EU Parlament droht.

Die Website pledge2019.eu hilft Dir dabei. Sie sucht die Kontaktdaten deines Europaparlamentariers für Dich heraus, bereitet Dich inhaltlich auf das Gespräch vor und stellt auf Wunsch sogar die telefonische Verbindung her.

Mitwirkende:

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Frank Fischer
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Dieter Bethke
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RA Lars Rieck

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Archiv mit allen Episoden

Unser vollständiges Episoden-Archiv mit allen bisher erschienen Folgen findest Du auf der Archivseite.

7 Kommentare

  1. Ich empfehle
    Veranstaltungen & Events – Rechtsbelehrung Folge 63 (Jura-Podcast)
    bei den Kollegen von der REchtsbelehrung

    Gruß
    Lorenz

  2. Jungs, wo habt ihr da eine Pommestheke gesehen? Der VW hat keinen Spoiler das ist der Pfeil des Plakats dahinter 😀

    Es ist vielleicht besser wenn die Richter in Zukunft bei euch die Bildbesprechungen machen…

    PS: Dieser Kommentar kann Spuren von Nüssen, Milch, Sarkasmus und Ironie enthalten

    1. Sorry, das ist auf meinem Mist gewachsen. Tatsächlich habe ich mich da „verguckt“ & da war es auch schon rausgerutscht und in der Aufnahme. Ich wollte dann nicht noch rumhaspeln & mich verbessern und habe es so unkorrigiert gelassen. Aber gut, dass wir eine so aufmerksame Zuhörerschaft haben! 😉

    1. Also wir zahlen dem Urheber des Fotos kein Geld, wenn Du das meinst. Wir berichten über seinen Fall. Von daher fällt die Verwendung des Fotos unter das Zitatrecht. Aber schön, dass Du Dir Gedanken dazu gemacht hast. 😉

Kommentare sind geschlossen.