fotophonie 132 - 100 Euro Schadensersatz und keine Strafe?

Veröffentlicht am 14. Januar 2019

Seit Anfang Dezember haben wir die Neuigkeiten der Fotobranche für euch gesammelt und feuern heute ein wahres Neujahrsfeuerwerk der News ab. Unter anderem geht es um eine Entscheidung des BGH, nach der einem Amateurfotografen weniger Schadensersatz für geklaute Bilder zusteht als einem Profifotografen. Unfair, finden wir. Da herrscht ganz klar Klärungsbedarf. Aber es gibt auch Positives zu vermelden, von Sony, Fujifilm, Sharp, Nikon, Olympus, Lexar, Rollei, Adobe Lightroom und Phase Ones Capture One.

Shownotes (Links, Bilder und Anmerkungen) zu „100 Euro Schadensersatz und keine Strafe?“

Nachtrag zu Wolfgangs Biergeschenk aus Bielefeld

Homepage der Brauerei Sandfort

Ein Hoch auf diesen Biershop – und auf alle, die so einen um die Ecke haben! 😉

https://bielefelder-biersalon.de/

Nochmal Danke an Wolfgang!

Videovorstellung zu Sharps halb offiziell angekündigter 8k-Videokamera mit MFT-Sensor

Firmware Service der fotophonie

Download-Links zu fehlerbereinigten Firmwareupdates für Sony Alpha 7III, 7RIII und Alpha 9:

Olympus hat auch neue Firmwares am Start

Diese beheben AF-Probleme im Zusammenspiel mit den Panasonic MFT-Objektiven „H-ES200“ und „H-ES50200“
E-M5, Ver 2.3
E-M10, Ver 1.4
E-P5, Ver 1.8
E-P3, Ver 1.6
E-PL6, Ver 1.4
E-PL5, Ver 1.6
E-PL3, Ver 1.6
E-PM2, Ver. 1.6
E-PM1, Ver 1.6

Mark Robers Glitterbombe

Mitwirkende:

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Frank Fischer
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Dieter Bethke

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17 Kommentare

  1. Hey Kollegen,
    ich höre gerade die Folge und und muss mich erst mal sehr herzlich Bedanken!
    Euer Gutscheincode „fotophonie-Lensball“ funktioniert übrigens auch bei Filtern ;-))
    Gerne würde ich mich per Audiokommentar melden, aber ich bin dienstl. unterwegs…

    Capture One hatte wirklich schon lange Verlaufsmasken, die haben aber eine neue GUI bekommen – neu ist die Radialmaske bei der man sicher über Sinn oder Unsinn streiten kann wenn man ohnehin schon einen Pinsel hat…

    Seid ihr euch sicher, dass ihr den richtigen Fotopodcast hört, unsere längste Sendung ist gerade mal 2:54h 😉

    Gruß Neufi

    1. Moin Neufi.

      Danke für deine Informationen zu Capture One. Auf Dich ist halt Verlass! 🙂
      Inzwischen konnte ich auch klären warum eure aktuelle Sendung bei mir über 5 Stunden lang war: Ich habe euren Eintrag in meinem Podcatcher beim Hingucken mit der aktuellen Freakshow verwechselt. Kann ja mal passieren. Nix für ungut! 😉

      Beste Grüße,
      Dieter

      1. NOP, so ist das eben – das kann schon mal passieren;-)

        Übrigens, das Nikon-Fisheye ist tatsächlich ein Crop-Objektiv mit 10,5mm – DX im Nikon-Sprech – was aber am FX (Kleinbildformat) „rassiert“ (Mit abgeäster Steulichtblende) ziemlich gut funktioniert.
        Hierzu gibt es einiges von Tom Striewisch unter anderem auch auf FotoTV…

        Ciao Neufi

  2. Schöne Folge.

    zum Nikon Fisheye … es gab mal ein Nikon 6mm Fisheye … das wird aber wohl nicht mehr hergestellt: https://www.youtube.com/watch?v=RRxUc22xfyE

    Zur 8k Video Kamera. Naja für eine Video Kamera ist wohl ein 2 Kartenslot nicht nötig, da die meisten eh über HDMI Anschluss einen externen Video Rekorder z.b von Atomos benutzen. So kenne ich es jedenfalls bei Filmern mit Sony Kameras.

    1. Ahh, 6 mm Fisheye. Wow!
      Aber am beeindruckensten, neben dem Look von dem Ding, ist wohl das hier:
      „This was a special order only lens and Nikon only made about 200 of them. Nowadays if you can even find one, they go for at least $25,000, perhaps as much as twice that.“

      Also nein, dieses FE meinte ich nicht. 😉

  3. Zu Eurer Einschätzung, dass die Gelatine bei analogen Filmen so viel ja nicht ausmacht:

    Kodak hatte mit Eastman Gelatine Corp. ab 1930 einen eigenen Schlachtbetrieb, um die „80 million pounds of bovine skeleton that Kodak buys annually from slaughterhouses“ überhaupt in der benötigten Qualität zu bekommen.

    https://www.wsj.com/articles/SB916612340706719000

    Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass das zeitweise sogar der größte Schlachtbetrieb Amerikas gewesen sei, dafür finde ich aber jetzt keine Quelle mehr.

  4. wenn es die Glaskugel in etwas größer gäbe, und dazu ein schönes schwarzes Samttuch mit Sonne, Mond und Sterne drauf, könnte man noch nebenher auf der nächsten Kirmes, einen Stand als Wahrsager aufmachen… 😉 diese Glaskugel-Fotografie stirbt wohl nie aus.

  5. Im Maggi ist schon seit vielen Jahren kein Knochenmehl mehr drin! Ich meine sogar gelesen zu haben es sei nun vegan () Jedenfalls ist es eine würzige Sojasoße. Hintergründe kenne ich nicht…

  6. Eure Sendung hat mal wieder richtig Spaß gemacht. So vergeht die Zeit auf längeren Autofahrten wie im Flug. Wie immer sehr informativ und unterhaltsam. Toll fand ich auch die Promotion-Aktion mit der Fa. Rollei. Seit der letzten photokina standen die Lensballs bei mir auf der Shoppingliste. Im örtlichen Fachhandel waren sie leider nicht vorrätig und so ist das Ganze erst mal wieder in Vergessenheit geraten. Aber mit 25 % Rabatt …: wenn nicht jetzt wann dann! Schade nur, dass die Server der Firma Rollei wohl auf den Ansturm nicht vorbereitet sind. Vier mal und mit 2 verschiedenen Browsern habe ich versucht, die Bestellung aufzugeben. Jedes mal ist der Server abgestürzt. Mal schon nach der Dateneingabe zur Versand-Adresse oder bei der Eingabe zu den Zahlungsdaten. Frustriert habe ich dann den Versuch einer Bestellung aufgegeben. Vielleicht ein kleiner Tip an Rollei: bringt erstmal Eure Server in Ordnung.

    1. Moin Mike.

      Vielen Dank für Dein Feedback zur Episode und zu Deinem Bestellversuch. Wir geben den zweiten Teil gerne an Rollei weiter.

      Mit besten Grüßen,
      Dieter

    2. Hallo Mike, ich habe mit Rollei gesprochen. Die hatten heute einige Stunden technische Probleme! Jetzt geht der Shop wieder wie gewohnt!

      Wir würden uns freuen, wenn Du es noch einmal versuchen würdest….

      VG Frank

  7. Noch eine Anmerkung zu dem BGH-Urteil: so wie ich das gelesen habe, war das Urteil etwas umfangreicher: es wurden 100 EUR Schadenersatz anerkannt und zusätzlich 100 EUR “Verletzerzuschlag”, also insgesamt 200 EUR. Als Gegenstandswert der Abmahnung akzeptierte das Gericht 6000 EUR:

    https://www.it-recht-kanzlei.de/bilderklau-schadensersatz-mfm-tabelle-gegenstandswert.html

    Ich halte das vom Grundsatz her nicht für falsch, wenn man sich überlegt, wie Werte in unserer Gesellschaft entstehen: wenn jemand innerhalb eines Tages ein drei Meter tiefes Loch gräbt, dann ist das ein Wert, der erschaffen wurde. Wenn ein Fotograf einen Tag darauf verwendet ein bestimmtes Foto herbeizuführen und zu machen, dann hat er damit ebenfalls einen Wert erschaffen, der nicht beliebig reproduzierbar ist.

    Wenn jemand sich aber an irgendeinem Ort befindet, an dem er sowieo aus anderen Gründen wäre und dann “auf den Auslöser seiner Kamera fällt”, dann kann nach meinem Dafürhalten hierdurch nicht der selbe Wert wie in o.g. Fällen erschaffen werden.

    Hiermit habe ich nun die beiden Extreme skizziert – sicherlich gibt es einen breiten Graubereich dazwischen und in dem Fall hat das Gericht geurteilt, dass hier nur ein Bild mit Schnappschusscharakter vorliegt, wie es an diesem Tag jeder Besucher hätte machen können und dass dies eben keine Vergütung nach MFM rechfertigt.

    1. Moin Jens.

      Vielen Dank für Deine Ergänzung. Wenn das Gericht den von Dir erwähnten „Verletzerzuschlag“ anwendet, geht die Lösung in eine vernünftige Richtung, finde ich. Sollten die EUR 100,- jetzt auch noch als Mindestbetrag (ohne Deckel nach oben – also kein Festbetrag) gemeint sein, dann wäre das meiner Meinung nach sogar begrüßenswert. Damit sich niemand Geschädigtes aus Unwissenheit mit einer zu geringen Entschädigung abfindet, es also eine Mindestentschädigung gibt.

      Der „dieses Foto hätte ja jeder machen können“ Argumentation möchte ich jedoch nicht folgen.
      1.) Offensichtlich war das Foto geeignet für ein Produkt/Dienstleistung Werbung zu machen und wurde auch dafür genutzt. Also hat es einen Wert.
      2.) Hat eben nicht jeder DIESES Foto gemacht, sondern genau eine Person. Alle anderen haben das Motiv nicht gesehen, oder waren zu faul auf den Auslöser zu drücken, oder haben ihr Ergebnis niemandem gezeigt. Aber dieser eine Mensch, der Urheber, hat ein Werk von mindestens ausreichender Qualität erzeugt und es (wenn auch unfreiwillig) in nutzbarer Form zur Verfügung gestellt. Das hat eben nicht JEDER gemacht.
      3.) Vom „Nutzer“ wurde genau dieses eine Foto ausgewählt für seine Werbung. Dafür wird es Gründe gegeben haben, die dann eben die erschlichene, zu entlohnende Leistung darstellen.

      Was ich sagen will: Meiner Meinung nach kommt es zur wirtschaftlichen Bewertung des Nutzwertes nicht auf die Entstehung des Fotos oder den Urheber an, sondern vor allem auf die Verwendung des Werks und den Nutzer.

      Beste Grüße,
      Dieter

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